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Wohn-Hilfefonds

Der Wohn-Hilfefonds der Oberösterreichischen Landesbank AG ermöglicht Frauen in schwierigen finanziellen Lebenssituationen eine rasche und unbürokratische Unterstützung beim Aufbau einer eigenständigen Wohnsituation durch einen zinslosen Kredit.

Jemand hält ein kleines graues Spielzeughaus in Händen

(Quelle: Aytunc Oylum - adobestock.com)

Wer wird gefördert?

Frauen mit Wohnsitz in Oberösterreich in schwierigen finanziellen Lebenssituationen wie beispielsweise nach Tod des Mannes, nach einer Trennung, Scheidung, für Alleinerzieherinnen, die in eine neue Wohnung ziehen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Wohnungskaution (oder ein Finanzierungsbeitrag bzw. ein Baukostenzuschuss) für eine neu zu beziehende Mietwohnung. Der Wohn-Hilfefonds ermöglicht Frauen in schwierigen finanziellen Lebenssituationen eine rasche und unbürokratische Unterstützung beim Aufbau einer eigenständigen Wohnsituation durch einen zinslosen Kredit.

Wie wird gefördert?

Ein Antrag auf Gewährung einer einmaligen Beihilfe kann einmalig gestellt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Hauptwohnsitz muss in Oberösterreich sein (auch die neue Wohnung, für die die Unterstützung beantragt wird, muss sich in Oberösterreich befinden).
  • Ein bestimmtes Maximal-Haushaltseinkommen der in der neuen Wohnung lebenden Personen darf monatlich nicht überschritten werden.
  • Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
  • Das Prinzip von Gender Mainstreaming muss erfüllt sein.
  • Eine positive Stellungnahme des Frauenvereines bzw. der Frauenberatungsstelle, bei dem der Antrag gestellt und eine frauenspezifische Beratungsleistung in Anspruch genommen wurde, ist notwendig. Voraussetzung für eine positive Stellungnahme ist, dass die Antragstellerin noch keine weitere Unterstützung für diesen Zweck bei einer anderen Stelle (wie beispielsweise dem Solidaritätsfond des Landes ) beantragt bzw. erhalten hat.
  • Eine weiterführende Beratung bei dem Frauenverein bzw. der Frauenberatungsstelle, bei der der Antrag gestellt wurde, muss in Anspruch genommen werden (Nachhaltigkeit der Unterstützungsleistung).

Höhe der Förderung

Zinsloses rückzahlbares Darlehen in Höhe von max. 2.500 Euro. 300 Euro davon sind ein Startbonus und müssen nicht refundiert werden. Der Rest wird mittels eines Dauerauftrages in monatlichen Teilraten zurückbezahlt (Laufzeit bis zu 3 Jahre).

Die Rückzahlungsvereinbarung wird gemeinsam mit der Antragstellerin vom Frauenverein bzw. der Frauenberatungsstelle festgelegt.

Antragstellung

Die Antragstellung kann nur über die vom Frauenreferat des Landes geförderten Frauenvereine und Beratungsstellen mittels des dafür vorgesehenen Formulars erfolgen.