Ziel(e)
Ziel der Gesetzesnovelle ist sowohl für künftige Landesbedienstete als auch für alle derzeitigen eine europarechtskonforme Neuordnung für die Anrechnung von Vordienstzeiten.
Zielgruppe(n)
Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer im Oö. Landes- und Gemeindedienst.
Inhalt
In Oberösterreich gilt für Bedienstete des Landes Oberösterreich und der Gemeinden das Landes- und Gemeindedienstrechts-änderungsgesetz 2017. Damit hat der Oö. Landtag die Vordienstzeitenanrechnung sowohl hinsichtlich der Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr als auch hinsichtlich privater Vordienstzeiten im Landes- und Gemeindedienst neu geregelt.
Ziel der Gesetzesnovelle ist sowohl für künftige Landesbedienstete als auch für alle derzeitigen eine europarechtskonforme Neuordnung für die Anrechnung von Vordienstzeiten.
Projektinformationen
- Organisation
- Amt der Oö. Landesregierung • Direktion Personal • Abteilung Personal
- Projektstart
- 2017
- Handlungsfeld(er)
- Beruf und finanzielle Absicherung
- Das Projekt leistet einen Beitrag zu folgenden Indikatoren / Wirkungen aus der Frauenstrategie:
- Verringerung des Einkommens- und Pensionsunterschiedes (Gender Pay-Gap/Pensions Gap) von Frauen und Männern zB durch Unterstützung zur eigenständigen Existenzsicherung von Frauen ● Erhöhung des durchschnittlichen Einkommens von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern
- Projektauswirkung(en)
- intern
- Projektdurchführung
- intern
- Kontakt
Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Personal / Abteilung Personal, Telefon: (+43 732) 77 20-112 01, E-Mail: pers.post@ooe.gv.at