Amt der Oö. Landesregierung • Direktion Kultur und Gesellschaft • Abteilung Gesellschaft • Frauenreferat
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Vordienstzeiten mitnehmen - Oö. Landes- und Gemeindedienstrechtsänderungsgesetz

Ziel(e)

Ziel der Gesetzesnovelle ist sowohl für künftige Landesbedienstete als auch für alle derzeitigen eine europarechtskonforme Neuordnung für die Anrechnung von Vordienstzeiten.

 

Zielgruppe(n)

Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer im Oö. Landes- und Gemeindedienst.

Inhalt

In Oberösterreich gilt für Bedienstete des Landes Oberösterreich und der Gemeinden das Landes- und Gemeindedienstrechts-änderungsgesetz 2017. Damit hat der Oö. Landtag die Vordienstzeitenanrechnung sowohl hinsichtlich der Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr als auch hinsichtlich privater Vordienstzeiten im Landes- und Gemeindedienst neu geregelt.

Ziel der Gesetzesnovelle ist sowohl für künftige Landesbedienstete als auch für alle derzeitigen eine europarechtskonforme Neuordnung für die Anrechnung von Vordienstzeiten.
 

Projektinformationen

Organisation
Amt der Oö. Landesregierung • Direktion Personal • Abteilung Personal
Projektstart
2017
Handlungsfeld(er)
Beruf und finanzielle Absicherung
Das Projekt leistet einen Beitrag zu folgenden Indikatoren / Wirkungen aus der Frauenstrategie:
Verringerung des Einkommens- und Pensionsunterschiedes (Gender Pay-Gap/Pensions Gap) von Frauen und Männern zB durch Unterstützung zur eigenständigen Existenzsicherung von Frauen ● Erhöhung des durchschnittlichen Einkommens von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern
Projektauswirkung(en)
intern
Projektdurchführung
intern
Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Personal / Abteilung Personal, Telefon: (+43 732) 77 20-112 01, E-Mail: pers.post@ooe.gv.at