Ziel(e)
"Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, die Zufügung seelischen Leides, sexueller Missbrauch und andere Misshandlungen sind verboten." - Artikel 5 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern. Ab 1.9.2023 wird der Kinderschutz auch offiziell im oberösterreichischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz verankert sein.
Zielgruppe(n)
Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen in OÖ.
Inhalt
Erarbeitung von Leitfäden zur Erstellung von Konzepten zum Schutz von Kindern für Kindergärten und Krabbelstuben.
Projektinformationen
- Organisation
- Amt der Oö. Landesregierung
- Projektstart
- 2023
- Handlungsfeld(er)
- Familie, Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen
- Das Projekt leistet einen Beitrag zu folgenden Indikatoren / Wirkungen aus der Frauenstrategie:
- Verringerung der Anzahl der Frauen, die privat und im öffentlichen Raum von Gewalt betroffen sind und/oder Sensibilisierung zum Abbau von geschlechterspezifischer Gewalt
- Projektauswirkung(en)
- extern
- Projektdurchführung
- intern ● extern
- Kontakt
Bildungsdirektion Oberösterreich, Telefon: (+43 732) 70 71-0, E-Mail: bd.post@bildung-ooe.gv.at